Haftungsausschluss & Datenschutzerklärung
1. Allgemeines
Lieferungen und Leistungen erfolgen von der Firma Krähe
Software Solution ausschließlich zu diesen
Vertragsbedingungen. Mit Annahme unseres Angebotes
erkennt der Kunde diese Bedingungen an, und zwar auch,
soweit sie mit seinen Geschäftsbedingungen ganz oder
teilweise in Widerspruch stehen. Abweichungen von diesen
Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von der
Firma Krähe Software Solution schriftlich bestätigt
werden.
2. Auftragserteilung
Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen
bleiben ausdrücklich vorbehalten. Der Umfang der von uns
zu erbringenden Leistungen wird allein durch unsere
Auftragsbestätigung festgelegt.
3.
Gewährleistungsbestimmungen
Die Firma Krähe Software Solution tritt ihre
Gewährleistungsansprüche, die sie gegenüber ihren
Vorlieferanten hat, an ihre Kunden ab.
Gewährleistungsansprüche stehen nur dem unmittelbaren
Auftraggeber zu und sind nicht abtretbar. Reparaturen,
die außerhalb der Gewährleistungsfrist von der Firma
Krähe Software Solution für den Kunden durchzuführen
sind, werden gemäß der jeweils gültigen
Reparaturpauschalen berechnet. Durch Gewährleistung
treten keine neuen Gewährfristen in Kraft.
Verschleißerscheinungen und die Folgen unsachgemäßer
Lagerung oder Benutzung der Ware seitens des Kunden sind
von der Gewährleistung ausgeschlossen. Unsere
Gewährpflicht erlischt, wenn der Kunde offensichtliche
Mängel uns nicht innerhalb einer Woche nach Eintreffen
der Ware bei ihm mitteilt.
4. Haftung
Ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus
Verschulden bei Vertragsabschluss, Verletzung
vertraglicher Nebenpflichten, aus positiver
Vertragsverletzung, insbesondere für Mangelfolgeschäden,
es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit bei uns oder unseren Erfüllungsgehilfen.
Der Auftraggeber ist für die Sicherung seiner
Datenbestände selbst verantwortlich. Eine Haftung für
den Verlust von Daten ist ausgeschlossen, soweit der
Datenverlust nicht durch vorsätzliches oder grob
fahrlässiges Handeln oder Unterlassen der Firma Krähe
Software Solution verursacht wurde.
5. Lieferzeit
Die Lieferfrist beginnt, sobald eine Einigung über
sämtliche Auftragsbedingungen erzielt und die Klärung
etwaiger Vertragsmodalitäten erfolgt ist. Ansprüche aus
Nichteinhaltung einer Lieferfrist bestehen nur, wenn
eine Nachfrist von mindestens zwei Wochen per
Einschreiben gesetzt ist und auch die Nachfrist nicht
eingehalten ist. Betriebsstörungen - gleich welcher
Sphäre und gleich wodurch bedingt - befreien von der
Einhaltung bestimmter vereinbarter Lieferfristen. Sie
berechtigen zum gänzlichen oder teilweisen Rücktritt.
Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
6. Preise
Die Preise sind freibleibend.
7. Zahlung
Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen der
Firma Krähe Software Solution 5 Tage nach
Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Der Käufer
verpflichtet sich, nach Ablauf dieser Frist ohne
besondere Mahnung Zinsen auf unsere Forderung in Höhe
von 5% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu
zahlen. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden wird
hierdurch nicht ausgeschlossen. Wechsel und Schecks
werden nur erfüllungshalber angenommen und können
jederzeit zurückgegeben werden.
8. Eigentumsvorbehalt
a) Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der Ware
vor, bis sämtliche Forderungen des gegen den Käufer aus
der Geschäftsverbindung einschließlich der künftig
entstehenden Forderungen auch aus gleichzeitig oder
später abgeschlossenen Verträgen beglichen sind.
b) Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nur dann berechtigt, wenn er dem Verkäufer hiermit schon jetzt alle Forderungen abtritt, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen Abnehmer oder Dritte erwachsen.
c) Wird Vorbehaltsware unverarbeitet oder nach Verarbeitung in Verbindung mit Gegenständen, die ausschließlich im Eigentum des Käufers stehen, veräußert, so tritt der Käufer schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderung in voller Höhe an den Verkäufer ab. Wird Vorbehaltsware vom Käufer nach Verarbeitung /Verbindung zusammen mit nicht dem Verkäufer gehörender Ware veräußert, so tritt der Käufer schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und Rang vor dem Rest ab. Der Verkäufer nimmt die Abtretung an.
d) Zur Einziehung dieser Forderung ist der Käufer auch nach Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des Verkäufers die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Jedoch verpflichtet sich der Verkäufer, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungs- und sonstigen Verpflichtungen nachkommt. Der Verkäufer kann verlangen, dass der Käufer ihm die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt.
e) Die Verarbeitung oder Umbildung von Vorbehaltsware wird durch den Käufer stets für den Verkäufer vorgenommen. Wird die Vorbehaltsware mit im Alleineigentum des Käufers stehenden Gegenständen oder mit Gegenständen, an denen kein verlängerter Eigentumsvorbehalt besteht, verarbeitet, steht dem Verkäufer das Alleineigentum an der neuen Sache zu. Wird die Vorbehaltsware mit anderen nicht dem Verkäufer gehörenden Gegenstände verarbeitet, so steht dem Verkäufer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen z.Zt. der Verarbeitung zu.
f) Wenn der Wert der bestehenden Sicherheit die zu sichernden Forderungen um mehr als 15% übersteigt, ist der Verkäufer auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe verpflichtet. g) Sie erhalten mit dem Erwerb von Software-Produkten Eigentum an dem Datenträger mit dem darin verkörperten Programm. Die Software sowie etwaige Beschreibungen, Dokumentationen sowie sonstiges Begleitmaterial sind urheberrechtlich geschützt. Ihr Eigentumsrecht wird dadurch eingeschränkt. Mit dem Erwerb der Software wird Ihnen das einfache und persönliche Recht, die beiliegende Kopie der Software auf einem einzelnen Computer (d. h. mit nur einer einigen Zentraleinheit [ CPU ]) zu benutzen, eingeräumt. Die Vervielfältigung ist nur zum Erstellen einer Sicherungskopie gestattet.
h ) alle im Internet erhältlichen Softwarelösungen wie Fahrtenbuch, Kassenbuch.. können beliebig lange getestet werden. Die Demo-Versionen besitzen den vollen Funktionsumfang. Einzige Einschränkung sind die Ausdrucke auf einem Drucker. Angezeigte Bildschirmausdrucke entsprechen den späteren Ausdrucken auf einem Drucker. Nach dem Kauf und der Übermittlung der Lizenznummer ist eine Rückgabe aus technischen Gründen ausgeschlossen.
9. Schadensersatz bei
Vertragsverletzung
Die Firma Krähe Software Solution macht darauf
aufmerksam, dass Sie für alle Schäden aufgrund von
Urheberverletzungen haften, die dem Lizenzgeber aus
einer Verletzung dieser Vertragsbestimmungen durch Sie
entstehen. Zudem machen wir darauf aufmerksam, dass eine
Vervielfältigung oder Verbreitung der Software oder
einer bearbeiteten oder umgestalteten Fassung mit einem
Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bedroht ist.
10. Datenspeicherung
Gemäß § 28 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) machen
wir darauf aufmerksam, dass die im Rahmen der
Geschäftsabwicklung notwendigen Daten mittels einer
EDV-Anlage gemäß § 33 (BDSG) verarbeitet und gespeichert
werden. Persönliche Daten werden selbstverständlich
vertraulich behandelt.
11. Erfüllungsort und
Gerichtsstand
Erfüllungsort für Zahlung und Lieferung für beide
Vertragspartner ist Piesendorf / Jüterbog. Gerichtsstand
ist Zell am See / Potsdam. Sollten unterschiedliche
Geschäftsbedingungen verschiedene Gerichtsstände
ausweisen, so wird hiermit Zell am See als Gerichtsstand
vereinbart. Es wird ausdrücklich das Recht der Republik
Österreich / Bundesrepublik Deutschland vereinbart.
12. Schlussbestimmungen
Die Rechtswirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die
Verbindlichkeit des Vertrages im übrigen nicht. Mit
Bekanntgabe dieser Geschäftsbedingungen verlieren alle
bisherigen Bedingungen ihre Gültigkeit.